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OLG Stuttgart, 03.09.1984 - 4 Ws 227/84 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gemeinschaftliche Verteidigung; Mehrere Beschuldigte; Verfolgung unabhängiger Taten; Zweckmäßigkeitsgründe; Verbindung zu einem Verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 11.07.1984 - 5 Ns 548/84
- OLG Stuttgart, 03.09.1984 - 4 Ws 227/84
Papierfundstellen
- NJW 1985, 1851 (Ls.)
- MDR 1985, 74
- NStZ 1985, 326
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 16.09.2010 - 2 Ws 312/10
Verbot der Mehrfachverteidigung auch im Fall einer Verfahrensverbindung
Es ist allerdings umstritten, ob dies auch für den Fall einer Verbindung nach § 237 StPO gilt (…so KK-Laufhütte, StPO, 6. Aufl., § 146 Rn. 8), oder ob dafür eine Verbindung nach §§ 3 ff. StPO erforderlich ist (in diesem Sinne wohl OLG Stuttgart, NStZ 1985, 326;… Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 146 Rn. 17), weil durch § 237 StPO nur die gleichzeitige Verhandlung möglich wird, aber keine Verfahrensidentität eintritt (…vgl. Meyer-Goßner a. a. O. § 237 Rn. 1).